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Das Bundesverfassungsgericht hat am 02.03.2004 ein richtungsweisendes Urteil gefällt. Demnach fällt "Handauflegen" nicht mehr unter das Heilpraktiker, d.h. man muss kein Heilpraktiker sein, um Energiearbeit anzuwenden. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass Energiearbeit und Hypnose lediglich der Aktivierung der Selbstheilungskräfte dienen, nicht aber die Diagnose oder Behandlung beim Arzt/Heilpraktike/Therapeuten ersetzen. Ich werde keine Diagnosen stellen, keine Heilmittel, Essenzen oder homöopathische Mittel verordnen. Ich verspreche keine Heilung. Alle Anwendungen sind zur Förderung von Selbstregulationskräften und als unterstüzende und begleitende Maßnahmen zur Erreichung bestimmter Ziele gedacht und/oder dienen als Entspannungs- und Motivationstraining.
Alle Informationen, die ich während einer Behandlungssitzung erhalte, werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren werden nicht ohne Einverständnis der Eltern/Erziehungsberechtigten behandelt.

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